Allgemeine Geschäftsbedingungen
zwischen
der FFG Solutions GmbH, Hochstraße 55a, 44866 Bochum, eingetragen beim Registergericht des Amtsgerichts Bochum (HRB 23114) und vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Fechner,
Kontakt: [email protected]
– nachfolgend „Pflegeadler“ –
und
den Nutzern der Plattform
– nachfolgend „Nutzer“ –
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Nutzung der von Pflegeadler betriebenen digitalen Plattform. Die digitale Plattform besteht aus der Website pflegeadler.de sowie der App app.pflegeadler.de (zusammen „digitale Plattform“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen Pflegeadler und den Nutzerinnen und Nutzern der digitalen Plattform (zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden „Nutzer“ als generisches Maskulinum verwendet). Für das Verhältnis zwischen dem Nutzer und einem etwaigen vom Nutzer ausgewählten Rechtsanwalt gelten ausschließlich die zwischen diesen getroffenen Vereinbarungen sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Soweit ein Nutzer die digitale Plattform nicht für ein eigenes Widerspruchsverfahren, sondern als bevollmächtigter Vertreter für eine andere pflegebedürftige Person nutzt, wird Letztere nachfolgend als „vertretene Person“ bezeichnet.
Das Nutzerkonto wird auf den Namen und die E-Mail-Adresse des Nutzers geführt. Der Nutzer ist Vertragspartner von Pflegeadler hinsichtlich der Nutzung der digitalen Plattform. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung kenntlich zu machen, dass er für eine andere Person handelt, und die erforderlichen Angaben zur vertretenen Person vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
Handelt der Nutzer gegenüber Pflegeadler als Vertreter einer anderen Person, beziehen sich die Regelungen dieser AGB zur Begleitung des Widerspruchsverfahrens, zur Beauftragung und Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts sowie zur Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen auf die vertretene Person.
Der Nutzer gibt die hierfür erforderlichen Erklärungen im Namen der vertretenen Person ab und versichert, hierzu entsprechend bevollmächtigt zu sein. Soweit der Nutzer innerhalb seiner Vertretungsmacht im Namen der vertretenen Person handelt, wirken die von ihm abgegebenen Erklärungen für und gegen die vertretene Person. Die Vollmacht umfasst insbesondere die Beauftragung und Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts sowie, soweit gesetzlich zulässig, die Abtretung gesetzlicher Kostenerstattungsansprüche, insbesondere nach § 63 SGB X, sowie das Einverständnis zur Übermittlung von Unterlagen und Informationen und zur Abgabe verfahrensbezogener Erklärungen im Namen der vertretenen Person.
Pflegeadler kann jederzeit einen geeigneten Nachweis der Vertretungsmacht verlangen. Eigene Pflichten des Nutzers gegenüber Pflegeadler bleiben unberührt.
Der Nutzer hat Pflegeadler unverzüglich zu informieren, wenn seine Vertretungsmacht eingeschränkt, widerrufen oder anderweitig beendet wird.
2. Leistungen von Pflegeadler
(1) Pflegeadler stellt eine digitale Plattform mit verschiedenen Bereichen und Funktionalitäten zur Verfügung.
Über die Website pflegeadler.de finden Nutzer Informationen rund um die Themen Pflegegrad und Widerspruch.
Über die App app.pflegeadler.de können sich Nutzer durch Registrierung ein Nutzerkonto anlegen. In dem Nutzerkonto kann der Nutzer Informationen speichern, Dokumente hochladen, seine Vorgänge verwalten und – soweit technisch vorgesehen – mit von ihm ausgewählten Drittanbietern (z. B. den von ihm beauftragten Rechtsanwälten) kommunizieren und Dokumente mit diesen teilen.
Die grundlegende Nutzung der digitalen Plattform ist kostenlos. Hiervon unberührt bleiben ausdrücklich vereinbarte entgeltliche Zusatzleistungen.
(2) Die Leistungen von Pflegeadler bestehen in der Bereitstellung und dem Betrieb der digitalen Plattform. Darüber hinaus kann Pflegeadler unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 eine Kostenübernahme für anwaltliche Kosten zusagen. Pflegeadler erbringt keine Rechtsberatung, keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls, keine Vertretung gegenüber Pflegekassen, Behörden, Gerichten, Versicherern oder sonstigen Dritten und keine sonstigen Rechtsdienstleistungen. Insbesondere schuldet Pflegeadler keine Prüfung der Erfolgsaussichten von Anträgen, Widersprüchen oder Klagen.
(3) Die Plattform wird nach dem aktuellen Stand der Technik betrieben. Pflegeadler ist bemüht, eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform sicherzustellen, gewährleistet jedoch keine durchgehende, durchgehend fehlerfreie und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform.
(4) Pflegeadler ist berechtigt, die Plattform ganz oder teilweise vorübergehend einzuschränken, wenn dies aus technischen, sicherheitsbezogenen, kapazitätsbedingten oder wartungsbedingten Gründen erforderlich ist. Dabei wird Pflegeadler die berechtigten Interessen des Nutzers berücksichtigen und Einschränkungen, sofern möglich und zumutbar, vorab ankündigen.
(5) Pflegeadler ist berechtigt, die Plattform oder einzelne Funktionen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Nutzer weiterzuentwickeln, anzupassen oder einzustellen. Pflegeadler wird den Nutzer, sofern möglich und zumutbar, über wesentliche Änderungen oder die Einstellung der Plattform informieren.
3. Registrierung und Vertragsschluss
(1) Die Nutzung bestimmter Funktionen der digitalen Plattform setzt eine Registrierung voraus. Registrierungen sind nur durch natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland haben, möglich.
(2) Bestimmte Funktionen der digitalen Plattform können bereits vor Abschluss der Registrierung genutzt werden. Diese Nutzung dient ausschließlich der Vorbereitung einer möglichen weiteren Nutzung der Plattform. Vor Abschluss der Registrierung kommen weder ein anwaltlicher Mandatsvertrag noch eine Beauftragung oder Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts zustande. Es werden keine Rechtsmittel eingelegt, keine Kostenerstattungsansprüche abgetreten und auch keine Kostenübernahme durch Pflegeadler begründet.
(3) Die Darstellung der Plattform stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags durch Pflegeadler dar.
(4) Mit Abschluss der Registrierung gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über die Plattform ab.
(5) Pflegeadler nimmt das Angebot mit Freischaltung des Nutzerkontos an, wodurch der Nutzer Zugang zu der Plattform erhält. Der Nutzer wird hierüber per E-Mail informiert.
4. Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung und im weiteren Verlauf vollständige und zutreffende Angaben zu machen, einschließlich der von ihm bereitgestellten Unterlagen, und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer hat Pflegeadler unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Nutzerkontos bestehen.
(3) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und Nachrichten von Pflegeadler empfangen werden können.
(4) Der Nutzer darf über die Plattform keine rechtswidrigen, irreführenden, beleidigenden, Rechte Dritter verletzenden oder technisch schädlichen Inhalte einstellen oder verbreiten. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die digitale Plattform von Pflegeadler ausschließlich im Einklang mit den geltenden Gesetzen und nur für eigene Zwecke oder Zwecke der Person, die er vertritt, zu nutzen. Eine Weitergabe oder Zugänglichmachung an unberechtigte Dritte ist nicht gestattet, insbesondere nicht als eigenständige Dienstleistungen gegenüber Dritten.
(5) Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt alle für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst auch die Weiterleitung aller für die Mandatsbearbeitung relevanten Unterlagen, wie Schreiben, Bescheide, gerichtliche Hinweise oder sonstige mandatsrelevante Unterlagen.
(6) Im Vertretungsfall gelten für den Nutzer die in Ziffer 1 Abs. 3 geregelten Anforderungen an die Vertretungsmacht, die Angaben zur vertretenen Person und den Nachweis der Berechtigung.
(7) Verletzt der Nutzer schuldhaft seine Pflichten aus Ziffer 4, hat er Pflegeadler den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
5. Haftungsfreistellung bei rechtswidriger Nutzung
(1) Der Nutzer stellt Pflegeadler von berechtigten Ansprüchen Dritter und den damit verbundenen angemessenen Kosten, einschließlich solcher für eine angemessene Rechtsverteidigung, frei, soweit diese darauf beruhen, dass der Nutzer die Plattform schuldhaft rechtswidrig nutzt oder durch die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform schuldhaft Rechte Dritter verletzt hat. Dies betrifft insbesondere Ansprüche wegen oder im Zusammenhang mit den vom Nutzer übermittelten Inhalten, Angaben, Dokumenten oder sonstiger Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(2) Wird Pflegeadler von einem Dritten in einem der von Ziffer 5 Abs. 1 erfassten Fälle in Anspruch genommen, ist der Nutzer verpflichtet, Pflegeadler unverzüglich alle Informationen und Unterlagen vollständig, wahrheitsgemäß und in zumutbarer Weise zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der durch den Dritten geltend gemachten Ansprüche und die Verteidigung von Pflegeadler hiergegen erforderlich sind.
6. Auswahl und Beauftragung externer Rechtsanwälte
(1) Pflegeadler ermöglicht Nutzern, über die digitale Plattform mit externen Rechtsanwälten in Kontakt zu treten. Hierfür ist eine Registrierung nach Ziffer 3 dieser AGB erforderlich. Die auf der Plattform bereitgestellten Informationen zu externen Rechtsanwälten dienen ausschließlich der eigenständigen Auswahl durch den Nutzer. Pflegeadler schuldet keine Empfehlung eines bestimmten Rechtsanwalts im Einzelfall.
(2) Mit der Übermittlung der für die Beauftragung vorgesehenen Mandatsunterlagen über die digitale Plattform gibt der Nutzer gegenüber dem von ihm ausgewählten Rechtsanwalt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mandatsvertrags über die rechtliche Vertretung in einer Pflegeangelegenheit (z. B. die anwaltliche Einreichung und Begründung eines Widerspruchs gegen einen Pflegebescheid) ab.
Handelt der Nutzer gemäß Ziffer 1 Abs. 3 als Vertreter einer anderen Person, gibt er dieses Angebot im Namen der vertretenen Person ab und versichert, hierzu im erforderlichen Umfang bevollmächtigt zu sein. Dies gilt entsprechend für die Erteilung einer für das Mandat erforderlichen anwaltlichen Vollmacht.
Der Mandatsvertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den ausgewählten Rechtsanwalt zustande. Vertragsparteien sind der Rechtsanwalt und der Nutzer oder, im Vertretungsfall, die vertretene Person.
Pflegeadler ist nicht Partei des Mandatsvertrags und handelt bei dessen Abschluss weder als Vertreter des Nutzers oder der vertretenen Person noch als Vertreter des Rechtsanwalts.
(3) Die Auswahl und Beauftragung des externen Rechtsanwalts erfolgen ausschließlich durch den Nutzer.
(4) Pflegeadler erhält von externen Rechtsanwälten keine mandats- oder erfolgsbezogene Vergütung für die Vermittlung eines konkreten Mandats.
(5) Pflegeadler bietet über die digitale Plattform ausschließlich technische Unterstützungsleistungen für die Anbahnung, Bearbeitung und Durchführung des Mandatsverhältnisses zwischen dem Nutzer oder, im Vertretungsfall, der vertretenen Person und dem vom Nutzer ausgewählten Rechtsanwalt.
Dies umfasst die Möglichkeit zur Eingabe relevanter Informationen, das Hochladen relevanter Unterlagen und Dokumente sowie die Kommunikation und den Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen dem registrierten Nutzer und dem ausgewählten Rechtsanwalt. Im Vertretungsfall erfolgt dieser Austausch durch den Nutzer im Namen und im Rahmen seiner Vertretungsmacht für die vertretene Person.
Soweit der Nutzer Funktionen der digitalen Plattform nutzt, um Unterlagen oder Dokumente an den ausgewählten Rechtsanwalt zu übermitteln, erfolgt dies ausschließlich auf seine Veranlassung. Der Nutzer überprüft die von ihm versendeten Informationen und Dokumente vor dem Absenden.
(6) Soweit Pflegeadler technische Unterstützungsleistungen bereitstellt, handelt es sich ausschließlich um Plattformleistungen.
Die rechtliche Prüfung, Beratung und anwaltliche Bearbeitung der jeweiligen Angelegenheit obliegen ausschließlich dem beauftragten Rechtsanwalt. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft der jeweilige Mandant oder, im Vertretungsfall und im Rahmen seiner Vertretungsmacht, der Nutzer im Namen der vertretenen Person.
Pflegeadler nimmt keine Prüfung der Erfolgsaussichten eines Antrags, Widerspruchs oder einer Klage, keine rechtliche Empfehlung zum weiteren Vorgehen und keine anwaltliche Vertretung vor.
(7) Pflegeadler ist nicht verantwortlich für Inhalt, Umfang, Qualität, Erfolg oder Misserfolg anwaltlicher Leistungen. Die fachliche Bearbeitung, die rechtliche Beurteilung und die Kommunikation in der Sache obliegen allein dem beauftragten Rechtsanwalt. Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der anwaltlichen Vertretung sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Rechtsanwalt geltend zu machen.
7. Angebot zur Kostenübernahme im Falle eines erfolglosen Widerspruchsverfahrens
(1) Beauftragt der Nutzer einen von ihm ausgewählten Rechtsanwalt mit der rechtlichen Vertretung in einem Widerspruchsverfahren gegen einen Bescheid einer Pflegekasse oder eines sonstigen Sozialleistungsträgers, steht dem beauftragten Rechtsanwalt für seine anwaltliche Tätigkeit ein Vergütungsanspruch gegen den jeweiligen Mandanten zu.
Mandant ist der Nutzer, soweit er in eigener Angelegenheit handelt. Handelt der Nutzer als bevollmächtigter Vertreter für eine vertretene Person, ist diese Mandantin und grundsätzlich Schuldnerin der anwaltlichen Vergütung.
Die Einzelheiten richten sich nach den zwischen dem Mandanten und dem beauftragten Rechtsanwalt getroffenen Vereinbarungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
(2) Ist der Widerspruch ganz oder teilweise erfolgreich, kann dem Widerspruchsführenden unter den Voraussetzungen und im Umfang des § 63 SGB X ein Anspruch auf Erstattung der notwendigen Rechtsanwaltskosten gegen den zuständigen Rechtsträger zustehen.
Widerspruchsführender ist der Nutzer, soweit er in eigener Angelegenheit handelt, oder im Vertretungsfall die vertretene Person. Der Nutzer handelt in diesem Fall hinsichtlich des Kostenerstattungsanspruchs im Namen und aufgrund seiner entsprechenden Vertretungsmacht für die vertretene Person.
(3) Unter der Voraussetzung, dass der Mandatsvertrag über die digitale Plattform von Pflegeadler angebahnt wurde, bietet Pflegeadler seinen registrierten Nutzern für den Fall, dass das Widerspruchsverfahren gegen einen Bescheid einer Pflegekasse oder eines sonstigen Sozialleistungsträgers ganz oder teilweise erfolglos verläuft, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen an, diese vollständig oder anteilig in Höhe ihres Unterliegens von Kosten des Widerspruchsverfahrens freizustellen. Bei nur teilweisem Erfolg beschränkt sich die Kostenübernahme auf den Teil der anwaltlichen Vergütung und Auslagen, der nach der bestandskräftigen Kostenentscheidung oder Festsetzung nicht vom zuständigen Rechtsträger zu erstatten ist. Ein Anspruch auf Kostenfreistellung entsteht erst, wenn Pflegeadler die Voraussetzungen aus Ziffer 7 Abs. 5 geprüft und dem Nutzer die Kostenübernahme in Textform bestätigt hat. Möchte der Nutzer einen Rechtsanwalt mit der rechtlichen Vertretung in einem Widerspruchsverfahren gegen einen Bescheid einer Pflegekasse oder eines sonstigen Sozialleistungsträgers beauftragen, der seine Leistungen nicht über die digitale Plattform von Pflegeadler anbietet, steht die Kostenübernahme unter dem Vorbehalt einer gesonderten Zustimmung durch Pflegeadler im jeweiligen Einzelfall.
Im Fall der Nutzung der digitalen Plattform durch einen bevollmächtigten Vertreter erstreckt sich eine dem Nutzer in Textform bestätigte Kostenübernahme auf die anwaltlichen Vergütungsansprüche gegen die vertretene Person als Mandantin. Die Kostenübernahme erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Ziffer 7.
(4) Das Freistellungsangebot von Pflegeadler ist der Höhe nach auf die gesetzlichen Gebühren und Auslagen nach dem RVG für das außergerichtliche Tätigwerden im Widerspruchsverfahren beschränkt. Nicht umfasst sind Kosten des ursprünglichen Verwaltungsverfahrens, Kosten eines möglichen gerichtlichen Verfahrens, Kosten weiterer außergerichtlicher Verfahren nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens, Vergleichsmehrkosten, Gutachterkosten, Reisekosten sowie sonstige Fremdkosten, soweit deren Übernahme nicht ausdrücklich in Textform zugesagt wurde.
(5) Voraussetzung der Kostenübernahme nach Maßgabe dieses Abschnitts durch Pflegeadler ist, dass
- der Nutzer die Pflichten aus Ziffer 4 sowie alle für die Mandatsbearbeitung, das Widerspruchsverfahren und die Kostenübernahme durch Pflegeadler erforderlichen Mitwirkungshandlungen fristgerecht, vollständig und ordnungsgemäß erfüllt und sämtliche hierfür erforderlichen Angaben, Unterlagen und Erklärungen, insbesondere Vollmachten und sonstige Freigaben, vollständig und wahrheitsgemäß erteilt beziehungsweise einreicht; und
- der Nutzer – soweit er selbst Widerspruchsführender ist, in eigenem Namen oder im Vertretungsfall mit entsprechender Vertretungsmacht im Namen der vertretenen Person – einen etwaigen Kostenerstattungsanspruch des jeweiligen Widerspruchsführenden gegen den zuständigen Rechtsträger aus § 63 SGB X in Höhe der für das Widerspruchsverfahren abrechenbaren anwaltlichen Vergütung und Auslagen wirksam an den beauftragten Rechtsanwalt abgetreten hat.
Liegen die vorgenannten Voraussetzungen nicht vor, kann Pflegeadler die Kostenübernahme ablehnen.
(6) Die Kostenfreistellung erfolgt in der Gestalt, dass Pflegeadler eine ordnungsgemäße Kostennote des beauftragten Rechtsanwalts im zugesagten Umfang fristgerecht gegenüber dem Rechtsanwalt begleicht, sodass der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen den jeweiligen Mandanten in entsprechender Höhe erfüllt wird. Mandant ist der Nutzer oder, im Vertretungsfall, die vertretene Person. Der Nutzer beziehungsweise die vertretene Person erhält grundsätzlich keine Auszahlung des Kostenübernahmebetrags.
(7) Soweit der Nutzer trotz wirksamer Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs an den beauftragten Rechtsanwalt selbst eine entsprechende Kostenerstattung erhält, ist er verpflichtet, den erhaltenen Betrag unverzüglich an den Rechtsanwalt weiterzuleiten.
Im Vertretungsfall ist der Nutzer verpflichtet, im Rahmen seiner Vertretungsmacht und seiner tatsächlichen Einflussmöglichkeiten an der ordnungsgemäßen Weiterleitung einer an die vertretene Person ausgezahlten Kostenerstattung mitzuwirken.
(8) Pflegeadler ist berechtigt, die Zusage zur Kostenübernahme zu widerrufen, wenn der Nutzer trotz Aufforderung schuldhaft gegen seine Mitwirkungs- und Wahrheitspflichten aus Ziffer 7 Abs. 5 verstößt, wesentliche Umstände arglistig verschweigt oder das Widerspruchsverfahren schuldhaft und ohne sachlichen Grund in einer Weise beeinflusst, die vermeidbare zusätzliche Kosten verursacht. Dies gilt auch, wenn der Nutzer die Erteilung der Kostenübernahme durch arglistige Täuschung erlangt hat. Soweit Pflegeadler aufgrund der Kostenübernahme bereits Zahlungen an den beauftragten Rechtsanwalt geleistet hat, ist der Nutzer im Falle eines Widerrufs der Kostenübernahme verpflichtet, Pflegeadler die bereits übernommenen Kosten zu erstatten, soweit der Widerruf auf einem vom Nutzer zu vertretenden Verhalten beruht und die betreffenden Kosten infolge dieses Verhaltens von Pflegeadler getragen wurden oder von Pflegeadler zu tragen sind.
Die Erstattungspflicht besteht nur in dem Umfang, in dem Pflegeadler mit den betreffenden Kosten endgültig belastet bleibt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Pflegeadler bleiben unberührt.
(9) Das Angebot von Pflegeadler zur Kostenübernahme (Ziffer 7 Abs. 3) bezieht sich nur auf das Widerspruchsverfahren. Eine etwaig zugesicherte Kostenübernahme endet daher mit der abschließenden Entscheidung im Widerspruchsverfahren. Pflegeadler bietet keine Kostenübernahme für gerichtliche Verfahren an.
Die Kostenübernahme endet auch, wenn der Nutzer ohne wichtigen Grund vor Abschluss des Widerspruchsverfahrens die vorzeitige Beendigung des Widerspruchsverfahrens und/oder des Mandatsverhältnisses mit dem beauftragten Rechtsanwalt veranlasst, insbesondere durch Rücknahme des Widerspruchs oder Kündigung des Mandats.
Einer solchen vorzeitigen Beendigung steht es gleich, wenn der Nutzer während eines noch laufenden Widerspruchsverfahrens den Nutzungsvertrag mit Pflegeadler ordentlich kündigt oder sein Nutzerkonto löscht und dadurch ohne wichtigen Grund die für die Mandatsbearbeitung erforderliche Nutzung der digitalen Plattform beendet, sodass der beauftragte Rechtsanwalt das Widerspruchsverfahren trotz zumutbarer Möglichkeiten zur Fortsetzung nicht ordnungsgemäß weiterbearbeiten kann.
In diesem Fall ist der Nutzer verpflichtet, Pflegeadler die von der Kostenübernahme erfassten Rechtsanwaltskosten zu erstatten, die bis zum Wirksamwerden der vorzeitigen Beendigung entstanden sind und von Pflegeadler bereits getragen wurden oder aufgrund eines bestehenden Vergütungsanspruchs des beauftragten Rechtsanwalts noch zu tragen sind. Die Erstattungspflicht besteht nur in dem Umfang, in dem Pflegeadler mit diesen Kosten endgültig belastet bleibt.
Eine Erstattungspflicht besteht nicht, wenn die vorzeitige Beendigung auf einem wichtigen Grund beruht, insbesondere wenn dem Nutzer die Fortsetzung des Widerspruchsverfahrens oder des Mandatsverhältnisses aufgrund eines von Pflegeadler oder dem beauftragten Rechtsanwalt zu vertretenden Umstands nicht zumutbar ist.
Handelt der Nutzer als bevollmächtigter Vertreter für eine vertretene Person, trifft ihn eine Erstattungspflicht nach diesem Absatz nur, soweit er die vorzeitige Beendigung des Widerspruchsverfahrens oder des Mandatsverhältnisses ohne wichtigen Grund eigenverantwortlich veranlasst hat. Eine allein von der vertretenen Person veranlasste Beendigung begründet keine eigenständige Erstattungspflicht des Nutzers.
Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte sowie deren zwingende gesetzliche Rechtsfolgen bleiben unberührt.
(10) Die Freistellung nach Maßgabe von Ziffer 7 schränkt die anwaltliche Unabhängigkeit nicht ein.
8. Vergütung für die Plattformnutzung
(1) Die Registrierung und die Nutzung der Plattform sind für den Nutzer unentgeltlich, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Entgeltliche Zusatzleistungen von Pflegeadler bedürfen stets einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Pflegeadler verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers nach Maßgabe der Datenschutzerklärung in ihrer jeweils geltenden Fassung.
(2) Pflegeadler und dessen Mitarbeiter verpflichten sich zur Verschwiegenheit über sämtliche Tatsachen und Informationen, die Pflegeadler im Rahmen der Leistungserbringung oder im sonstigen Zusammenhang mit diesen Leistungen anvertraut oder bekannt werden.
10. Nutzungsrechte an der Plattform
(1) Pflegeadler bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an der digitalen Plattform, der zugrunde liegenden Software, den Datenbanken, dem Design und den sonstigen geschützten Bestandteilen.
(2) Dem Nutzer wird für die Dauer des Nutzungsvertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht eingeräumt, die Plattform im vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht endet mit der wirksamen Beendigung des Nutzungsvertrags.
(3) Der Nutzer räumt Pflegeadler an den von ihm hochgeladenen Inhalten die für Speicherung, technische Verarbeitung, Anzeige, Übermittlung und Erfüllung des Nutzungsvertrags erforderlichen Nutzungsrechte ein.
11. Haftung
(1) Pflegeadler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pflegeadler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, den Vertragszweck sichert und auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Pflegeadler.
12. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich kündigen, indem er Pflegeadler in Textform über die Kündigung informiert oder sein Nutzerkonto löscht.
Kündigt der Nutzer den Nutzungsvertrag während eines noch laufenden Widerspruchsverfahrens, für das Pflegeadler bereits eine Kostenübernahme in Textform bestätigt hat, kann dies nach Maßgabe von Ziffer 7 Abs. 9 zur Beendigung der Kostenübernahme sowie zur Verpflichtung des Nutzers führen, auch bereits entstandene und von Pflegeadler übernommene Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
(3) Pflegeadler kann den Nutzungsvertrag ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Kündigt Pflegeadler den Nutzungsvertrag ordentlich, bleibt eine bereits in Textform bestätigte Kostenübernahme nach Ziffer 7 für das betreffende Widerspruchsverfahren im zuvor zugesagten Umfang bestehen. Die in Ziffer 7 geregelten Gründe für eine Beendigung oder einen Widerruf der Kostenübernahme bleiben hiervon unberührt.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Pflegeadler insbesondere vor, wenn der Nutzer schuldhaft gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt, unzutreffende Identitäts- oder Falldaten angibt, die Plattform missbräuchlich nutzt oder schuldhaft die Rechte Dritter verletzt.
(5) Die Kündigung des Nutzungsvertrags mit Pflegeadler hat keinen Einfluss auf das Bestehen eines etwaigen Mandatsverhältnisses zwischen dem Nutzer und einem von ihm beauftragten Rechtsanwalt oder, im Vertretungsfall, zwischen der vertretenen Person und dem beauftragten Rechtsanwalt.
(6) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, seine auf der Plattform gespeicherten Daten und Dokumente vor Wirksamwerden der Kündigung herunterzuladen. Mit Löschung des Nutzerkontos werden die darin gespeicherten Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht.
13. Informationen zur Verbraucherschlichtung
Pflegeadler ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Änderungen dieser AGB
(1) Pflegeadler kann diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern die Änderung aus einem der folgenden Gründe erforderlich ist:
- Anpassung an geänderte gesetzliche oder regulatorische Vorgaben;
- Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung;
- wesentliche technische Änderungen der Plattform;
- Schließung von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken. Die Änderung darf den Nutzer nicht unangemessen benachteiligen.
(2) Über Änderungen wird der Nutzer rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderung in Textform über den Inhalt der geänderten Bestimmung informiert.
(3) Widerspricht der Nutzer einer Änderung innerhalb der hierfür vorgesehenen und dem Nutzer mitgeteilten Frist, steht es beiden Parteien zu, den Nutzungsvertrag zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen.
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl mit der Einschränkung, dass das Recht des Landes, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, insoweit anwendbar bleibt, als die Rechtswahl dazu führen würde, dass Nutzern der Schutz durch Bestimmungen entzogen wird, von denen nach dem Recht des Landes ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 15.10.2026